Neues für Eltern 2012
Zum neuen Jahr gibt es einige gesetzliche Änderungen für Eltern. Dazu gehört die verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, der Wegfall der Einkommensprüfung für das Kindergeld und das neue Bundeskinderschutzgesetz.
Kinderbetreuungskosten
Ab 2012 können mehr Eltern die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder steuerlich absetzen.
Neu ist:
1. Alle Eltern können die Ausgaben absetzen. Bisher galt dieses nur, wenn beide Eltern arbeiten oder besondere Umstände wie z.B. Krankheit vorlagen.
2. Betreuungskosten können für Kinder bis zum 14. Lebensjahr geltend gemacht werden.
3. Die Kosten werden zukünftig als Sonderausgaben und nicht wie bisher als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht.
Abziehbar sind 2/3 der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Kind. Und nach wie vor muss der Nachweis der Kosten für die Betreuung erbracht werden.
Kindergeld
Bisher wurde Kindergeld nur für volljährige Kinder bis 25 Jahren, deren eigenes Einkommen unter 8.004,00 EUR pro Jahr betrug, gezahlt. Diese Einkommensprüfung fällt ab 2012 ersatzlos weg. Das bedeutet, dass zukünftig auch Kindergeld für Azubis mit einem höheren Lohn oder für Studenten mit Ferienjobs gezahlt wird.
Bundeskinderschutzgesetz
Mit dem neuen Gesetz sollen Kinder besser vor Vernachlässigung und Misshandlungen geschützt werden. Unter anderem soll dieses durch qualifizierte Familienhebammen, die gefährdete Kinder und deren Eltern bis zu einem Jahr nach der Geburt betreuen, umgesetzt werden.
Zu einem frühzeitigen Kinderschutz soll auch die bessere Vernetzung von Institutionen sowie ein Rechtsanspruch auf Fachberatung für Ärzte und Lehrer, die Anzeichen von Vernachlässigung sehen, beitragen. Auch die Qualität in Kinderheimen soll verbessert werden.