Weitere Betreuungsformen

Neben Kindertageseinrichtungen gibt es noch weitere Möglichkeiten sein Kind betreuen zu lassen. Wir stellen sie euch hier vor.

Kindertagespflege

Kindertagespflegepersonen arbeiten selbstständig, in der Regel im eigenen Haushalt oder geeigneten Räumlichkeiten und und betreuen ein oder mehrere Kinder. Hinter dem nüchternen Begriff "Kindertagespflege" verbirgt sich übrigens das, was wir Eltern schon lange schätzen: Tagesmütter und -väter. Tagesmutter ist  ein offizieller Beruf , der auch eine qualifizierte Ausbildung und eine Pflegeerlaubnis erfordert. Welche Voraussetzungen Tagesmütter erfüllen müssen, könnt ihr bei den Infos für Tagespflegepersonen nachlesen. Was dabei für Eltern wichtig ist, findet ihr unter Tagesmütter finden.

Kinderfrauen

Eine Kinderfrau ist eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte Tagespflegeperson, die ihre Tätigkeit fast ausschließlich im Haushalt der Familie des zu betreuenden Kindes ausübt. Die Eltern sind hierbei die Arbeitgeber der Kinderfrau. Die wesentlich Aufgabe ist dabei die Betreuung des Kindes und evtl. Arbeiten, die damit zusammenhängen wie Kochen und Spielzeug aufräumen. Eine Kinderfrau ist jedoch keine Putzfrau.

Übrigens: Eine Pflegeerlaubnis ist für diese Tätigkeit derzeit noch nicht erforderlich. Diese wird nur benötigt, wenn die Kinderfrau über die Stadt vermittelt werden soll oder Zuschüsse zu den Betreuungskosten beantragt werden.

Wird eine Kinderfrau auf 400,- Basis angestellt, zahlen die Eltern pauschal max. 14,4 % des Arbeitslohns an Abgaben für Kranken-, Renten-, Unfallversicherung, Steuer u.a. an die Minijob-Zentrale. Für die Kinderfrau ist der Lohn dann steuerfrei. Weitere Informationen unter www.minijobzentrale.de. Komplizierter wird es, wenn die Kinderfrau mehr als 400 € verdient. Dann müssen sich die Eltern als Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit anmelden und eine Betriebsnummer beantragen. Außerdem muss die Kinderfrau bei der Krankenkasse und der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden. Erkundigt euch am besten bei einem Steuerberater oder beim Finanzamt,  was ihr bei der Anstellung beachten müsst.

Au pair

Ein au pair kommt in der Regel aus einem anderen Land und unterstützt Eltern max. ein Jahr lang in der Kinderbetreuung und bei leichter Hausarbeit. Au pairs sind keine Angestellten, sondern eher ein zusätzliches Familienmitglied. Die Mithilfe ist genau geregelt:

  • freie Unterkunft und Verpflegung
  • ein eigenes Zimmer
  • Monatliches Taschengeld von 260,00 EUR
  • Mithilfe max. 6 Std. pro Tag, max. 30 Std. pro Woche
  • Übernahme der Kosten für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung durch die Gasteltern
  • Übernahme der Fahrkosten und Kosten für Sprachkurse durch die Gasteltern
  • 2 Tage bezahlter Urlaub pro Anwesenheitsmonat


Diese und weitere Anforderungen findet ihr unter guetegemeinschaft-aupair.de.
Vermittlungsstellen haben wir für euch unter Au pair aufgeführt.