Gesetze zur Kinderbetreuung

Die Kinderbetreuung ist in verschiedenen  Bundes- und Landesgesetzen geregelt. Hier erfahrt ihr, was SGB, KiFög und KiBiz eigentlich bedeuten.

 

Sozialgesetzbuch, SGB, VIII

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch, SGB, VIII) ist die bundesgesetzliche Grundlage für die Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Es setzt den rechtlichen Rahmen für die Bereiche der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Familienberatung, Hilfen zur Erziehung, Schutz von Kindern etc.

Hier findet ihr den Gesetzestext zum Nachlesen.

 

Kinderförderungsgesetz (KiFög)

Das KiFög trat am 1.1.2009 in Kraft und schafft die bundesgesetzliche Grundlage für die Ausweitung des Betreuungsangebots insbesondere für Kinder unter drei Jahren.
Bund, Länder und Kommunen planen den schrittweisen Ausbau der Tagesbetreuung bis 2013.  Angestrebt wird eine Ausbauquote von landesweit etwa 35 % aller unter 3jährigen Kinder, die in Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege abgedeckt werden soll. Ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 soll der Rechtsanspruch für Kinder ab dem 1. Lebensjahr umgesetzt werden können.
Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dieses, dass im Jahr 2013 rund 144.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stehen müssen.

Nach § 16 Abs. 4 SGB VIII soll zum gleichen Zeitpunkt für diejenigen Eltern, die ihre Kinder nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, ein Betreuungsgeld eingeführt werden. Das Betreuungsgeld wird derzeit kontrovers diskutiert und wir sind gespannt, ob und unter welchen Voraussetzungen es eingeführt wird.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet das Gesetz als Download an (PDF-Datei).


In Nordrhein-Westfalen ist auf der Grundlage des SGB VIII das  folgende Ausführungsgesetz bedeutsam:

Kinderbildungsgesetz  (KiBiz)

Das KiBiz ist ein sogenanntes Ausführungsgesetz, das die Ausführung des Sozialgesetzbuches in Nordrhein-Westfalen näher definiert und regelt. Es hat am 1. August 2008 das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) abgelöst. Das Kinderbildungsgesetz umfasst die Bereiche Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Nordrhein-Westfalen.

Das KiBiz könnt ihr in der ab dem 1. August 2011 geltenden Fassung auf der Seite des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen nachlesen.