Infos für Tagespflegepersonen

Wer als Tagesmutter oder -vater arbeiten möchte, benötigt eine Pflegeerlaubnis. Hier erfahrt ihr Näheres über die rechtlichen Grundlagen und über die Voraussetzungen zur Erteilung der Pflegeerlaubnis.

Um den Ausbau der Betreuungsplätze zu unterstützen, hat die Bundesregierung das „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ initiiert. Ziel ist es, die Qualität der Kindertagespflege zu verbessern und langfristig zu sichern. Dazu sollen geeignete Fachkräfte ausgebildet und weiterqualifiziert werden.

Tagespflegeperson (im Weiteren Tagesmutter genannt), ist ein offizieller Beruf, der auch eine qualifizierte Ausbildung und eine Pflegeerlaubnis erfordert. Als Tagesmutter kann man also nicht – wie bisher – einfach mal so arbeiten.

Obwohl es jetzt vermeintlich erschwert wird als Tagesmutter zu arbeiten, ist die Situation sowohl für Tagesmütter als auch für Eltern durchweg positiv zu sehen. Tagesmütter haben eine berufliche Perspektive. Sie arbeiten selbstständig und zahlen Sozialabgaben. Damit sind sie kranken-, pflege- und rentenversichert. Bei Tagesmüttern, die mit der Stadt Köln zusammenarbeiten, übernimmt die Stadt die Hälfte der Kosten für die Sozialversicherung. Sie bekommen zudem bei der Stadt Köln auf Antrag einen Zuschuss zur Kindertagespflege von 3,50 EUR pro Stunde und Kind.

Ein weiterer Vorteil ist die geregelte Unfallversicherung. Tagesmütter müssen der Berufsgenossenschaft beitreten und sind damit bei ihrer Arbeit unfallversichert. Übrigens: Den Beitrag zur Berufsgenossenschaft bekommen sie derzeit von der Stadt Köln erstattet. Kinder, die dem Jugendamt gemeldet wurden, sind über die Landesunfallkasse ebenfalls unfallversichert

Pflegeerlaubnis

Wer als Tagesmutter oder -vater arbeiten möchte, benötigt eine Pflegeerlaubnis. Dabei ist es unerheblich, ob die Tageskinder über das Jugendamt oder durch private Kontakte vermittelt werden. Laut Sozialgesetzbuch § 43 SGB VIII braucht jeder, der Kinder außerhalb der Wohnung der Erziehungsberechtigten

  • während eines Teils des Tages
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt
  • länger als drei Monate betreuen will,

eine Erlaubnis. Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu drei bzw. fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

Eine Erlaubnis zur Tagespflege erteilt die Stadt Köln, wenn die Tagespflegeperson gemäß SGB VIII §§ 23 Abs. 3 und 43 Abs. 2
1. sich durch eine adäquate Persönlichkeit, Sachkompetenz und Bereitschaft
zur Kooperation mit den Eltern und anderen Tagespflegepersonen auszeichnet,
2. über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt
3. vertiefte, in qualifizierten Lehrgängen oder auf andere Weise erworbene Kenntnisse
über die Anforderungen an eine Tätigkeit als Tagesbetreuungsperson nachweist.

Festgestellt wird dieses durch Einzelgespräch, Hausbesuch und Nachweisen wie z.B. einem polizeilichen Führungszeugnis. Wichtig: Dieses muss von allen volljährigen Personen, die im Haushalt der Tagespflegeperson leben, vorgelegt werden. Welche weitere Qualifikation notwendig ist, regeln die Bundesländer und Kommunen.

Ausbildung und Vermittlung

In Köln muss zur Erteilung der Pflegeerlaubnis ein Lehrgang absolviert werden. Qualifizierte Tagespflegepersonen wurden nach dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts ausgebildet, geprüft und erhalten eine Pflegeerlaubnis nach §43 SGBVIII. Dieses gilt übrigens auch für ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher. Für sie ist der Lehrgang zwar kürzer, aber dennoch Pflicht. Themen des Lehrgangs sind rechtliche Grundlagen, Entwicklung und Förderung von Kindern, Alltag in der Tagespflege, Ernährung, Eingewöhnung und Ablösephase u.a.

Wichtig: Tagesmütter ohne Pflegeerlaubnis handeln ordnungswidrig und können sich sogar ein Bußgeld einhandeln. Und gemäß geltendem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) kann laut §4 die Betreuung durch das Jugendamt untersagt werden.

 

Tagesmütter und -väter, die eine Pflegeerlaubnis anstreben, können sich, je nach Stadtbezirk, an die folgenden Kontaktstellen Kindertagespflege der Stadt Köln wenden:

Stadtbezirk Ehrenfeld und Lindenthal
wir für pänz e. V.

Informationen unter Telefon: 0221 - 91392720
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Termine für regelmäßige Informationsveranstaltungen findet ihr auf der Internetseite von wir für pänz e.V.. Dort könnt ihr auch ein Informationsblatt zur Pflegeerlaubnis herunterladen.


Stadtbezirk Chorweiler, Nippes, Innenstadt linksrheinisch und Porz
Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Köln
Informationen unter Telefon: 0221 - 91392710
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Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des SkF.


Stadtbezirk Mülheim, Kalk, Innenstadt rechtsrheinisch und Rodenkirchen
FRÖBEL Köln gGmbH
Informationen unter Telefon: 0221 - 91392712
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bei der froebel-gruppe könnt ihr auch ein Informationsblatt zur Pflegeerlaubnis herunterladen.

 

Alle Stadtbezirke

DRK-Kreisverband Köln e.V.
Kindertagespflege
Oskar- Jäger- Str. 101-103, 50825 Köln
Tel. 0221 - 5487-423/222
Fax 0221 - 5487-247
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Weitere Informationen unter www.drk-koeln.de


KölnKitas gGmbH
Kindertagespflege
Venloer Str. 420, 50825 Köln
Tel. 0221 - 54600400
Fax 0221 - 54600434
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Wichtig:

Diese Informationen gelten nur für die Stadt Köln. In anderen Kommunen können die Regelungen ganz anders sein. Informiert euch dort bitte bei den zuständigen Institutionen.

Diese Informationen basieren auf dem Stand vom 01.01.2012. Jedoch gibt es derzeit laufend Änderungen in der Kindertagespflege. Wir können daher keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beiträge garantieren.

 

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